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Elternmitwirkung

Elternbeitrag

Wir möchten die Eltern, die ja in der Regel berufstätig sind und genug um die Ohren haben, möglichst von administrativen Pflichten entlasten. Deshalb beschaffen wir zum Beispiel Windeln, alle pflegerischen Mittel, sorgen für das Frühstück und den Nachmittagssnack, kaufen Geburtstagsgeschenke für die Kinder, bezahlen Eintritte für Ausstellungen, Fahrkarten aus der solidarischen Umlage. Des Weiteren werden daraus zusätzliche pädagogische Einsatzkräfte finanziert, die nicht über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgerechnet werden können. Dafür ziehen wir zusammen mit dem Verpflegungsanteil eine pauschale Umlage von 40 € pro Monat ein.

Elternmitwirkung

Eltern werden von uns als Partner bei der Erziehung ihrer Kinder verstanden und sind immer gern gesehen in der Kita. Zum Wohle Ihres Kindes ist ein reger Informationsaustausch notwendig. Es finden Elterngespräche, Elternabende sowie Versammlungen der ElternvertreterInnen mit dem Leitungsteam bzw. der Geschäftsführung statt. Wir freuen uns über jede Unterstützung bei unseren Festen und Veranstaltungen oder anderen Unternehmungen.

ELTERNABENDE

Mit dem Beginn eines jeden Kindergartenjahres veranstalten wir Elternabende in den Basisgruppen, damit die Eltern sich kennen lernen und Fragen zum alltäglichen Ablauf in unserer Kita besprechen können. Außerdem wählen Sie die ElternvertreterInnen in Ihren Gruppen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen – auch auf Ihren Wunsch – spezielle pädagogische Themenabende an. Dazu arbeiten wir auch mit externen Kooperationspartnern und entsprechenden Referenten zusammen.

Angebote für Eltern

Elternmitwirkung
Eltern sind bei uns gern gesehen und werden von uns als Partner in der Erziehung ihrer Kinder verstanden. Zum Wohle Ihres Kindes ist uns ein reger Informationsaustausch mit Ihnen wichtig. Es finden regelmäßige Elterngespräche, Elternabende sowie Elternvertreterversammlungen mit dem Leitungsteam statt. Wir freuen uns über jede Unterstützung bei unseren Festen.
Elternabende
Mit Beginn eines jeden Kindergartenjahres bieten wir Ihnen einen Elternabend an, um sich kennen zu lernen, aber auch, um mit Ihnen Ihre Fragen zum alltäglichen Ablauf in unserer Kita zu besprechen. Außerdem wählen Sie Ihre Elternvertreter Ihrer Gruppe. Gleichzeitig bieten wir Ihnen – gerne auch auf Ihren Wunsch – spezielle Themenabende an. Dazu arbeiten wir mit diversen Kooperationspartnern und entsprechenden Referenten zusammen.
Wie erhalte ich einen Kita Gutschein?
Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein.

Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach festgelegten Kriterien wie zum Beispiel Berufstätigkeit der Eltern. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können z.B. eine Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden, ganztags bis zu 9 Stunden oder ganztags erweitert bis zu 11 Stunden täglich. Seit dem 1.8.2018 sind Sie von der Elternbeteiligung, das heißt von den reinen Betreuungskosten befreit. Sie zahlen jedoch einen Anteil an den Verpflegungskosten in Höhe von 23 € monatlich. Wir erheben eine zusätzliche Umlage in Höhe von 30 € monatlich. Mit einem Kita-Gutschein haben Sie die Möglichkeit der Kita Ihrer Wahl, und können, sofern dort ein Platz frei ist – einen Betreuungsvertrag schließen.

Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?
Den Kita-Gutschein für Ihr Kind beantragen Sie beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Kita besuchen soll. Antragsformulare erhalten Sie bei den Jugendämtern, in unserer Kita oder auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/ 

Das Jugendamt kann Nachweise über die Angaben im Antrag verlangen und die Bearbeitung zurückstellen bis unvollständige oder unrichtige Angaben vervollständigt bzw. korrigiert wurden. Ändert sich nach der Antragstellung und vor dem Beginn des Kitabesuchs die Familiensituation, sind Sie verpflichtet dies dem Jugendamt mitzuteilen.

Welche Arten von Gutscheinen gibt es?
Die Kita-Gutscheine unterscheiden sich nach dem zeitlichen Umfang der Förderung pro Tag. Auf dem Gutschein ist das Datum ausgewiesen, ab dem das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen werden kann und bis zu dem der Gutschein eingelöst (ein Vertrag mit einer Kita geschlossen) werden muss. Sobald Ihnen der Gutschein vorliegt, können Sie einen Vertrag mit einer Kita abschließen. Die Betreuung beginnt dann frühestens zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
Wer erhält einen Gutschein?
Betreuung bei Berufstätigkeit der Eltern
Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann wird eine Kita-Betreuung für die Zeit bewilligt, in der aufgrund der Berufstätigkeit keines der beiden Elternteile das Kind betreuen kann. Dabei werden sowohl Arbeitszeiten als auch die Wegezeiten zum Arbeitsplatz und zurück berücksichtigt. Je nach Bedarf kann also ein Gutschein für 5, 7, 9 oder bis zu 12 Stunden ausgestellt werden.
Betreuung bei Studium/Ausbildung/Arbeitssuche der Eltern
Ein Studium, eine Ausbildung oder ein Sprachkurs wird genau so behandelt wie Berufstätigkeit. Das gleiche gilt für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Arbeitssuche wird grundsätzlich wie eine Halbtagstätigkeit behandelt. Erfordert die Arbeitsuche darüber hinausgehende Zeiten, müssen diese besonders begründet werden. Das gleiche wie bei Berufstätigkeit beider Eltern gilt, wenn ein allein erziehendes Elternteil berufstätig ist oder an einem Studium, einer Ausbildung, einem Sprachkurs teilnimmt oder arbeitssuchend ist.
Für die Antragsprüfung sind nur die Verhältnisse des Elternteils maßgeblich der mit dem Kind zusammenlebenden. Wenn Sie einen Kita-Gutschein beantragen, weil Sie demnächst eine Arbeit aufnehmen werden, so soll der Gutschein so ausgestellt werden, dass die Betreuung schon vier Wochen vor dem Termin der Arbeitsaufnahme beginnt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten können, bevor Sie Ihre Arbeitsstelle wieder antreten.
Besondere Probleme des Kindes oder der Familie
Wenn es für ein Kind oder eine Familie besondere Probleme gibt, dann gelten auch besondere Regeln. Wenn es Eltern z.B. aufgrund von Krankheiten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen nicht möglich ist, ihr Kind angemessen zu versorgen und zu fördern oder wenn bei einem Kind erhebliche Entwicklungsverzögerungen bzw. Beeinträchtigungen vorliegen, dann hat das Kind unabhängig von der Berufstätigkeit Anspruch auf eine Kita-Betreuung.
Wenn es in Ihrer Familie oder mit Ihrem Kind solche Probleme gibt, dann sollten Sie sich nicht scheuen, dies dem Jugendamt mitzuteilen, damit Ihre Familie durch Bewilligung einer Kita-Betreuung entlastet werden kann.
Andere pädagogische Gründe
Die Ausstellung eines Gutscheins für Kinder unter 2 Jahren oder für eine über 5 Stunden hinausgehende Betreuung bei Kindern über 2 Jahren ist auch möglich, wenn aus sonstigen pädagogischen Gründen (z.B. benötigte Sprachförderung, intensivere sonstige Förderung des Kindes, Aufwachsen in Gemeinschaft mit anderen Kindern) eine Betreuung in der Kita notwendig ist.
Welche Bewilligungsgründe bei Ihnen zutreffen, müssen Sie im Antrag an das Jugendamt angeben. Wichtig ist auch, dass Sie deutlich machen, wie viel Betreuungszeit Sie für Ihr Kind benötigen. Wenn Sie z.B. über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus häufig Überstunden machen müssen, dann sollten Sie dies gegenüber dem Jugendamt auch deutlich machen und einen Gutschein beantragen, der Ihrem zeitlichen Bedarf entspricht.
Eventuelle Personalzuschläge
Mit dem Antrag wird auch erfasst, ob zusätzliches Personal für die Förderung Ihres Kindes zu Verfügung gestellt wird. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Kind einen erhöhten Förderbedarf hat.
Kinder aus Brandenburg
Die Berliner Jugendämter stellen Gutscheine nur für Kinder aus, deren Eltern ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Wir nehmen auch Kinder aus Brandenburg auf. Zur Finanzierung dieser Förderung und Betreuung gibt es einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg – für nähere Informationen sprechen Sie uns an.
Was müssen Sie - die Eltern bezahlen?
Das KitakostenbeteiligungsGesetz wurde geändert und ab dem 1.08.2018 sind Sie von den Betreuungskosten befreit.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nehmen Sie einfach mit unserer Kita Kontakt auf – auch schon bevor Sie einen Gutschein beantragen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie, wenn Sie es wünschen, auch beim Ausfüllen Ihres Antrages.