Seite auswählen
Unser Konzept

Wofür wir stehen

Unsere wichtigste Aufgabe sehen wir in der ganzheitlichen und liebevollen Förderung Ihres Kindes sowie seiner individuellen Entwicklung. Dabei achten wir besonders auf die einzigartigen Fähigkeiten jedes Kindes. In unseren drei altersgemischten Gruppen betreuen wir ganztags jeweils 16 bis 18 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Jede Gruppe wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet.

Seit August 2024 haben wir zudem eine Krippengruppe für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Diese Gruppe umfasst 14 bis 16 Kinder und bietet eine altersgerechte Betreuung und Förderung.

Unsere Kita ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr geöffnet. Ab dem Jahr 2025 haben wir während der Sommerferien zwei Wochen Schließzeit sowie eine Woche im Herbst. An den offiziellen Feiertagen, zwischen Heiligabend und Neujahr sowie an unseren pädagogischen Fortbildungs- und Brückentagen bleibt die Kita ebenfalls geschlossen.

Um die Qualität unserer pädagogischen Arbeit kontinuierlich sicherzustellen und weiterzuentwickeln, nehmen wir regelmäßig an Qualitätsüberprüfungen teil. So gewährleisten wir, dass die Standards unserer Arbeit den aktuellen Anforderungen entsprechen und stetig verbessert werden.

Standortkonzeption Luftikus  Kindergarten gGmbH  Schutzkonzept

Kinder stärken mit Kinderrechten und Kinderschutz

Kinderrechte und Kinderschutz sind erschreckend junge Themen:

1989 formuliert die UN-Kinderrechtskonvention zum ersten Mal ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes
1990 wird die UN-Kinderrechtskonvention von der Bundesrepublik unterzeichnet
1992 tritt das Übereinkommen in Deutschland in Kraft
2000 § 1631 Absatz 2 BGB, hier entfällt das elterliche Recht auf Züchtigung
2012 das Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Kinderschutz
2015 UN-Entwurf roadmap dignity fordert erstmals Schutzrechte für alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder Aufenthaltsstatus

Bis heute enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine Passage über Kinderrechte.
Kinderrechte sind Menschenrechte, sie sind universell und unveräußerlich.

Kinderschutz

Kinder benötigen den Schutz von Erwachsenen, damit sie ihre Rechte ausüben können, an erster Stelle das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Kinderschutz ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe, der wir uns in besonderem Maße verpflichtet fühlen.

Zwischen Kindern und Erwachsenen gibt es ein Machtgefälle. Verletzungspotential entsteht vor allem in Abhängigkeitsstrukturen (Familie, Einrichtung, Generationen), aber auch in Peer-Situationen, in denen ein ungleiches Kräfteverhältnis herrscht. Kinder sind in vielen Belangen von Erwachsenen abhängig.

Die Verletzung von Kinderrechten ist Machtmissbrauch: Wir – jeder einzelne Pädagoge und Trägerverantwortliche unseres Teams – wollen als Erwachsene Verantwortung für uns selbst übernehmen, indem wir uns bewusst machen, wie leicht wir unsere Macht missbrauchen können, eben dies für uns ablehnen und bereit sind, dem entgegenzuwirken, wenn andere es tun.

Dem Schutz der uns anvertrauten Kinder widmen wir unsere Achtsamkeit, unsere Einfühlung und unsere Zivilcourage, damit keines von ihnen dauerhaften Verletzungen seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohlbefindens ausgesetzt wird oder ausgesetzt bleiben muss.

Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Unversehrtheit und auf die Chance, ein selbstbestimmtes, von Liebe und Achtung erfülltes und glückliches Leben führen zu dürfen.

Schutzauftrag gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII 

Gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII ist die Luftikus Kindergarten gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe verpflichtet, in Kooperation mit dem Senat und der Kita-Aufsicht Verantwortung in Fällen drohender oder akuter Kindeswohlgefährdung zu übernehmen. 

Verletzung des Kindeswohls liegt vor, wenn Kinder durch

  • körperliche Misshandlung 
  • emotionale Misshandlung 
  • Vernachlässigung 
  • Oder durch sexuellen Missbrauch 

in ihrer Entwicklung gegenwärtig gefährdet sind, oder wenn Schädigungen bereits eingetreten sind und die verletzenden Einflüsse andauern. 

Kontexte 

Unsere Aufmerksamkeit gilt gemäß Trägerkonzeption der Kindeswohlgefährdung in verschiedenen Kontexten:

  • Innerhalb der Einrichtung, im Generationsverhältnis und im Peerverhältnis 
  • Im häuslichen Umfeld 
  • Durch Unbekannte 

Ablaufplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 

Der Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls dient als Auslöser, der das stufenweise Standardvorgehen in Anlehnung an den Handlungsleitfaden zum Berliner Kinderschutzverfahren gemäß Trägerkonzept in Gang setzt. Einzelheiten über den Ablauf zur Wahrnehmung des Schutzauftrages können für alle Einrichtungen im Trägerkonzept nachgelesen werden. 

Kinderschutz in der Kita 

Im Luftikus Kindergarten gGmbH wird das Kinderschutzkonzept jährlich bzw. anlassbezogen auf seine Alltagstauglichkeit überprüft und angepasst. 

Wichtig ist uns, diesen Prozess zum Motor zu machen für eine Kommunikationskultur, die von Respekt, Offenheit und Achtsamkeit geprägt ist, damit wir zu einer intakten Gemeinschaft zusammenwachsen und so gemeinsam zu der großen und verantwortungsvollen Aufgabe befähigt werden, das Wohl der uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten.

Verantwortlichkeiten im Kinderschutz 

Die Verteilung von Aufgaben und Rollen innerhalb der Organisation ist in der Trägerkonzeption des Luftikus Kindergarten gGmbH festgelegt. Für die Luftikus Kindergarten gGmbH legt die vorliegende Standortkonzeption fest, welche konkreten Personen welche Rollen ausfüllen

Träger und pädagogische Leitung 

Vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sepideh Farsi. Sie ist zuuständig für Trägerschutzkonzept, polizeiliche Führungszeugnisse, Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals, Fachberatung und Evaluation. 

Im konkreten Verdachtsfall sofort zu involvieren, zuständig für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Berliner Kinderschutzverfahren, Gefährdungsbeurteilungen mit Hilfe des Berliner Kinderschutzbogens mit Ankerbeispielen im 4 Augenprinzip, für kooperative Beratung der Eltern, Vereinbarung und Dokumentation von Hilfeplänen, Bereitstellung externer Hilfen, ggf. die Meldung an Kita-Aufsicht oder Jugendamt, für Fortbildung und Evaluation des Kinderschutzkonzeptes. 

Das Leitungsteam wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umgehend in Kenntnis gesetzt, informiert ihrerseits den Träger und ist bei allen Beratungsgesprächen anwesend. 

Bezugserzieherin 

Die Bezugserzieherin des betroffenen Kindes Ist aufmerksam gegenüber Anzeichen für Kindeswohlgefährdung und meldet konkreten Verdacht umgehend dem Leitungsteam. Sie arbeitet nachfolgend gemeinsam mit dem Leitungsteam gemäß des Handlungsleitfadens zum Berliner Kinderschutz laut Trägerkonzeption, insbesondere für die Dokumentation von Beobachtungen und Umsetzung von Hilfeplänen. 

Das Pädagogische Team 

Erarbeitet und erneuert im Evaluationsprozess gemeinsam das gelebte Schutzkonzept der Einrichtung und setzt es im Alltag um. Fühlt sich verantwortlich für die Wahrung der persönlichen Integrität und Unverletztheit der ihr anvertrauten Kinder und ihrer Rechte. Etabliert respektvollen Umgang, die Wahrung von Grenzen und Einhaltung von Regeln im Alltag, unterstützt intaktes Selbstkonzept der Kinder und resilientes Verhalten. Ist aufmerksam gegenüber Kindeswohlgefährdung in jedem Kontext, unterstützt Kollegen in Überforderungssituationen, holt ggf. die pädagogische Leitung oder den Träger zu Hilfe. 

Alle beteiligten Personen 

Es wird von allen darauf geachtet, dass gemeinsam vereinbarte Umgangsregeln, die den Kinderschutz am Standort gewährleisten, angefangen von gegenseitigem Respekt, Achtsamkeit und Hilfsbereitschaft bis zu Verhaltensregeln für Doktorspiele, von allen Beteiligten beachtet werden. Wenn Schutz gebraucht wird, ist es kein Petzen, wenn man sich Hilfe holt. 

Alle Beteiligten lernen gemeinsam, ihre Gefühle zu hinterfragen, ihre Grenzen zu erkennen, Nein sagen zu dürfen, ihren Körper, ihre Seele und ihren Geist als unverletzliches Eigentum zu betrachten, sich gegen die Übertretung ihrer persönlichen Grenzen zu verwahren und die Grenzen anderer zu respektieren.

Beschwerdeverfahren für Kinder 

Kinder haben das Recht in unseren Kindertagesstätten, eine Beschwerde, also eine Kritik oder Unzufriedenheit, zu äußern, und Anspruch darauf, dass sie gehört werden. Dies kann sich auch als ein nonverbal gezeigtes Unwohlsein- gerade bei jüngeren Kindern- zeigen, dem die PädagogInnen auch von sich aus nachgehen. 

Auch ein Veränderungswunsch in Bezug auf einen Sachverhalt kann die kritische Haltung eines Kindes zeigen. Die PädagogInnen suchen gemeinsam mit den Kindern nach Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. 

Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt fühlen, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Deshalb ist die Entwicklung von Beschwerdemöglichkeiten in der Kita ein wichtiger Beitrag zum Schutz jeden Kindes. 

Dabei sind sich die PädagogInnen ihrer Vorbildwirkung in Bezug auf demokratische Teilhabe bewusst. Wichtig ist es, ein Klima zu schaffen, in den es auch erlaubt ist, Erwachsene zu kritisieren. Jede PädagogIn nimmt die Äußerungen der Kinder entgegen, wann immer das Kind das Bedürfnis hat, sich mitzuteilen. Das kann im Morgenkreis sein, in Spielsituationen oder im Garten. 

Auch gezielt angebotene Einzelgespräche (ähnlich einem Elterngespräch) sind möglich. Hierbei ist es wichtig sich Zeit für das Kind zu nehmen um ihm zu zuhören. Mit Einverständnis des Kindes kann das Gespräch aufgezeichnet werden. Dadurch ist eine bessere Auswertung möglich. 

Es gibt in unserer Kita verschiedene Orte um in einer Kleingruppe oder der Stammgruppe zu erzählen. 

  • Hier ist ein fester Ort im Tagesablauf, wo Kinder sich mit ihren Beschwerden äußern, wo sie Verbündete finden können und die Beschwerde zunächst besprochen wird. Richtet sich die Beschwerde an Menschen außerhalb der Gruppe, wird festgelegt, wann und mit wem nach einer Lösung gesucht wird. 
  • Darüber hinaus können folgende Impulse durch die PädagogIinnen gesetzt, um zu lernen, sich zu beschweren.
    • So kann im Morgenkreis besprochen werden „Was war diese Woche gut, was hat mich diese Woche geärgert?“ 
    • Es kann aufgrund bestimmter Anlässe eine Kinderbefragung gestartet werden
    • „Was gefällt mir in der Kita, was mag ich nicht in der Kita?“ 

Im Team praktizieren wir eine „Kultur der Einmischung“. 

Dies erlaubt, dass in Situationen, in denen kleinere Kinder z.B. beim Anziehen in ihrem Willen, es selber zu tun, übergangen werden und dies nonverbal zeigen (= sich beschweren), eine KollegIn eingreift und das Recht des Kindes auf Beschwerde verteidigt. 

Beschwerden über das Verhalten anderer Kinder werden in der Regel in der konkreten Situation bearbeitet. Dabei nimmt die pädagogische Fachkraft eine moderierende Rolle ein, in der sie den Kindern bei der Lösungsfindung helfend zur Seite steht. 

Beschwerden zu den Regeln in der Kita oder den Rechten bzw. Vorrechten der Kinder werden im Gesamtteam auf den regelmäßigen Dienstbesprechungen thematisiert. Die Kinder erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung. Eine funktionierende Beschwerdekultur kann sich allerdings nicht nur auf didaktische Methoden stützen. Sie muss im Alltag der Einrichtung sichtbar werden, damit die Kinder sich ihre Möglichkeiten zu Eigen machen können, d.h. Kritik und Widerspruch muss von den PädagogInnen vorgelebt werden. 

Konstitutiver Bestandteil jeder Demokratie ist eine transparente Öffentlichkeit, in der auch Beschwerden und unterschiedliche Interessen offen verhandelt werden. PädagogInnen widersprechen sich gegenseitig, sie tauschen vor den Kindern Argumente aus, sie wägen ab, rechtfertigen sich, zeigen sich zu Kompromissen bereit und entschuldigen sich öffentlich, wenn sie einen Fehler gemacht haben. 

Qualitätsentwicklung, Konzeptarbeit und Fortbildung 

Der im Trägerkonzept vorgesehene Ablaufplan zum Kinderschutz muss an jedem Standort angepasst, konkretisiert und mindestens einmal jährlich evaluiert und veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Schutzkonzepte brauchen kontinuierliche Reflexionsprozesse, sie sind partizipativ von allen Beteiligten zu planen und umzusetzen. Prozesse müssen vor Ort hergestellt werden, damit sie gelebt werden können. Schutzkonzepte dürfen nie abgeschlossen sein, denn standardisierte Konzepte sind unzureichend, weil sie den konkreten Bedürfnissen einer speziellen Einrichtung nicht entsprechen. 

Die vorgeschriebenen Prozesse werden von alle Beteiligten ausgestaltet, damit sie passgenau gelebt werden können und alle Beteiligten sicher sind, wann und warum sie wie zu handeln haben und wer ihr Ansprechpartner ist. 

Ausgangspunkte in diesem Prozess können zum Beispiel sein: 

  • Gefährdungsanalyse. Missbrauchspotential in Abhängigkeitsstrukturen (z.B. Familie oder Einrichtung, Generationsverhältnis) und in Peer-Situationen (zwischen Kindern, zwischen Mitarbeitern) 
    • Akteure, wer, warum
    • Was kann wo, wie, durch wen passieren? Grauzonen, Parallelwelten
    • Eigenreflexion: in welchen Situationen nutze ich meine Machtquellen aus?
    • Gefahrenquellen/Gelegenheitsstrukturen auffinden (z.B. Machtmissbrauch)
    • Alltägliche Schlüsselsituationen identifizieren
  • Passgenaues einrichtungsspezifisches Schutzkonzept entwickeln: 
    • Wie können wir schützen?
      • Kultur der Achtsamkeit (weiter)entwickeln
      • Über Unrecht reden
      • Regulation von Machtasymmetrien
      • Elternberatung
      • Gefährdungen erkennen und wahrnehmen
      •  Kindern zuhören
      • Kinder kindgemäß über ihre Rechte informieren
      • Bedarfsgerecht handeln
      • Einen „sicheren Ort“ schaffen

Wie Schutz und Sicherheit von Kindern in Krisensituationen gewahrt werden, sollte als Seismograph für pädagogische und gesellschaftliche Beziehungen gelten. Wir in der Luftikus Kindergarten gGmbH wollen einander, die uns anvertrauten Kinder, ihre Familien und die Gesellschaft, in der wir alle leben vor Verletzung, Missachtung und Misshandlung schützen und in unserem Rahmen einen Ort schaffen, an dem jeder, ob groß oder klein, sicher und glücklich leben kann.

Prävention Kinderschutz 

Die Prävention für den Kinderschutz beginnt mit einer Gefährdungsanalyse. Bereits im Vorfeld werden die beteiligten Pädagogen gemeinsam die Stellen aufzufinden versuchen, an denen Prävention möglich ist und geeignete Maßnahmen entwickeln, durch der Kinderschutz am Standort vorbeugend wirksam sein kann. 

Ebenso wichtig ist, dass jede der beteiligten Personen ihre Aufgabe kennt, die Gründe für ihr bedarfsgerechtes Handeln nachvollziehen kann und weiß, wer in welchen Fällen ihr Ansprechpartner ist. Auch das kann bereits im Vorfeld geübt werden. 

Was können wir tun, um die Kinder stark zu machen? Wie wollen wir sie konkret befähigen, eigene und fremde Grenzen zu erkennen und sich gegen deren Verletzung zu verwahren? Wie schafft man ein intaktes Selbstgefühl? Was ist persönliche Integrität, was ist körperliche Integrität? Wie stärken wir Selbstkonzept und Selbstwertgefühl der Kinder? Warum ist jeder wichtig, so wie er ist? Warum gehört mein Körper nur mir? Zu was und zu wem darf ich nein sagen? 

Wie können wir den Kinderschutz im Alltag am besten wirksam machen? Kinderkonferenzen zu dem Thema? Verfassunggebende Versammlung aus Kinder und Pädagogen, die Regeln vereinbart und verabschiedet? Regeln für den Schutz der Kinder in der Kindergemeinschaft, für Partizipation und Beschwerdewege für Kinder können von Erwachsenen und Kindern gemeinsam vereinbart werden. Wer achtet wie auf ihre Einhaltung? 

So und durch Fallbeispiele, anhand derer mögliche Krisensituationen durchgespielt werden können, wollen wir uns im Vorfeld der Eröffnung bereits gemeinsam mit der Prävention für den Kinderschutz auseinandersetzen. 

Kooperationspartner und Notfallnummern für den Kinderschutz 

Alle Notfallnummern sind in den Telefonen der Standorte eingespeichert. 

  • Hotline-Kinderschutz 030/610066: 24 Stunden erreichbar, berät bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, auch vor Meldung an    das Jugendamt
  • Deutscher Kinderschutzbund LV Berlin e.V., Frau Sabine Bresche, Malplaquetstrasse 38, 13347 Berlin 
  • Kindernotdienst 030/610061 Notrufnummer für Kinder 
  • Krisendienst des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Tel.030/ 9029-15555 
  •  In akuter Lebensgefahr: Polizei (110) oder Feuerwehr (112) 

Stand Juni 2018 

Unser Team besteht aus derzeit elf Pädagoginnen mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten. Für die Betreuung Ihrer Kinder haben wir jeweils zwei Vollzeitkräfte und ggf. eine pädagogische Fachkraft in berufsbegleitender Ausbildung in den einzelnen Basisgruppen.

Zwei Pädagog: innen  für die Giraffen-Gruppe

Zwei Pädagog: innen für die Igel-Gruppe

Zwei Pädagog:innen für die Bären-Gruppe

Zwei Pädagog: innen in der Pinguin-Gruppe

Eine Pädagogische Hilfskraft in allen Gruppen

Die Rolle der Pädagogen

Wir sehen uns dafür verantwortlich, dass die Bedürfnisse der Kinder respektiert und berücksichtigt werden, so dass sich jedes Kind wertgeschätzt fühlt. Wir unterstützen Kinder in der Kommunikation und den Aufbau sozialer und emotionaler Beziehungen. Zudem legen wir Wert auf demokratische Arbeitsformen durch Beteiligungs-, Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, um den Kindern dadurch aktive Partizipationsmöglichkeiten im Alltag zu bieten.